Wie wird ein Haus, ein Grundstück oder eine Immobilie bewertet?
Gegenstand einer Bewertung muss nicht immer ein mit einem Haus bebautes Grundstück (
HAUS BEWERTEN)
sein. Die Wertermittlung kann sich auch auf ein unbebautes Grundstück,
ein Wald- oder Gartengrundstück, eine landwirtschaftlich genutzte
Fläche, ein bestehendes Gebäude, Rechte und Belastungen, die mit dem
Grundstück verbunden sind oder lediglich auf eine Eigentumswohnung (
WOHNUNG BEWERTEN)
beziehen. Häufig sind diese Rechte und Belastungen im Grundbuch
eingetragen. Allerdings gibt es auch nicht eingetragene Rechte und
Belastungen, die einzeln bewertet werden können oder direkt mit in die
Wertermittlung einfließen.
Ziel der Wertermittlung ist es nun einen sogenannte Verkehrswert zu ermitteln.
Der Begriff Verkehrswert ist im Baugesetzbuch definiert und ist bei
seiner Ermittlung an eine bestimmte Verordnung gebunden (ImmoWertV), an
der sich der Gutachter halten muss.
Verkehrswert
Nach
§ 194 BauGB ist der
Verkehrswert:
"Der Verkehrswert (Marktwert) wird
durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die
Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den
rechtlichen Gegebenheiten und den tatsächlichen Eigenschaften, der
sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des
sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf
ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu ermitteln"
Am häufigsten wird der Verkehrswert benötigt bei:
- Gerichtsurteilen
- Bewertung von Fonds- und Gesellschaftsanteilen
- Vermögensauseinandersetzungen (z.B. Erbfall, Scheidungen)
- Kauf- oder Verkaufsverhandlungen
- Gegengutachten in der steuerlichen Bedarfsbewertung
- Enteignungen
- Entschädigungen
- sonstige Bewertungsanlässe
Um nun den Verkehrswert am besten ermitteln zu können, bedient man sich
normierter - rechtlich vorgeschriebener - Verfahren.
Diese Verfahren sind in einer Verordnung, der ImmoWertV,
definiert.
Andere Wertermittlungen
Es gibt noch eine Vielzahl weiterer Werte, die man mit entsprechenden Verfahren oder nach entsprechenden Vorschriften ermitteln könnte z.B.:
- Beleihungswert: ermittelt von Banken bei Beleihung von Liegenschaften,.
- Versicherungswert: ermittelt durch Versicherungen z.B. bei Gebäudeversicherungen,.
- Einheitswert: ermittelt vom Finanzamt zur Besteuerung von Liegenschaften), usw..